041 320 45 18
 

Ablauf eines ZBK-Verfahrens

1. Anmeldung durch den Patienten




Ein Patient ruft auf die ZBK-Nummer an oder nimmt per E-mail Kontakt auf. Die ZBK nimmt die Personalien des Patienten sowie des behandelnden Zahnarztes auf und notiert den Grund der Beanstandung. Gleichzeitig wird der Patient darauf aufmerksam gemacht, dass er versuchen muss, sich mit seinem Zahnarzt gütlich zu einigen.


2. Kontakt zum angeschuldigten Zahnarzt

Der betroffene Zahnarzt wird unverzüglich orientiert und hat 3 Wochen Zeit, sich mit seinem Patienten gütlich zu einigen. Andernfalls erwartet die ZBK von ihm sämtliche Unterlagen.


3. Ein ZBK-Zahnarzt bereitet den Fall vor

Nach Erhalt und Überprüfung der Unterlagen wird der "Fall" einem ZBK-Mitglied zugewiesen, welches die Unterlagen studiert und eine Stellungsnahme des Zahnarztes per Telefon einholt. Gleichzeitig wird der Patient zur nächsten Sitzung der ZBK zur Anhörung und Begutachtung eingeladen.


4. Anhörung und Begutachtung des Patienten

Die eigentlichen ZBK-Sitzungen finden alle 5-6 Wochen statt und beginnen um 18.30 Uhr in der Praxis des ZBK-Präsidenten. Anschliessend an die klinische Begutachtung werden die Fälle im Plenum aller ZBK-Mitglieder beraten und gemeinsam ein Beschluss gefasst, der auch kurz schriftlich skizziert wird.


5. Schriftliche Entscheid-Mitteilung der ZBK an den Zahnarzt

Der gemeinsam gefällte ZBK-Entscheid wird dem Zahnarzt in den nächsten Tagen schriftlich und eingeschrieben mitgeteilt und genau begründet. Er hat 10 Tage Zeit dagegen zu rekurieren. Bei einem Rekurs wird sich die ZBK auch an der nächsten Sitzung nochmals mit diesem Fall befassen und den Zahnarzt anschliessend wieder schriftlich orientieren.


6. Schriftliche Information des Patienten

Nach Ablauf der 10-tägigen Bedenkzeit und ohne Einsprache des angeschuldigten Zahnarztes, orientiert die ZBK den Patienten mittels eingeschriebenem Brief.


Beachten Sie: Die Zahnärztliche Begutachtungskomission (ZBK) ist eine Schlichtungsstelle der Luzerner Zahnärztegesellschaft ohne rechtliche Befugnisse. Die gefällten Entscheide sind für beide Parteien nicht bindend und der ordentliche Rechtsweg bleibt in jedem Fall offen.