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Was tun bei Reklamationen?

Mitglieder der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO müssen sich der Beurteilung durch die zuständige Zahnärztliche Begutachtungskommission ZBK unterziehen. Die ZBK verfügt über eine Ombudsstelle, die Anfragen direkt erledigen kann. Anfragen bei der Ombudsstelle sind kostenlos. Weitergehende Verfahren setzen in jedem Fall voraus, dass ein Verständigungsversuch zwischen Patient und Zahnarzt stattgefunden hat. Scheitert dieser, so kann die ZBK zur Beurteilung und Begutachtung beanstandeter zahnärztlicher Leistungen und Honorarnoten, insbesondere

  • wegen Verletzung der Tarifordnung
  • wegen Verletzung besonderer Abreden
  • wegen Verletzung der zahnärztlichen Sorgfaltspflicht bei Erfüllung des Auftrages
  • wegen Mängelrügen

angerufen werden. Die vermittelnde Tätigkeit der ZBK soll im Sinne einer Schlichtungsstelle gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Zahnarzt und Patient nach Möglichkeit zu vermeiden helfen.


In gewissen Kantonen bestehen staatliche Instanzen, die ebenfalls als Schlichtungs- und Begutachtungsstellen arbeiten. Auskunft darüber geben die kantonalen Gesundheits- bzw. Sanitätsdirektionen. In jedem Fall bleibt dem Patienten der Gang an die ordentlichen Gerichte offen