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Zahnbehandlung mit bösen Folgen

Neue Luzerner Zeitung Online, 13. März 2015


Ein krasser Fall von Ärztepfusch: Wegen einer falschen Behandlung muss eine Patientin mit permanenten Schmerzen leben. Das ist kein Einzelfall.

Beatrice Vogel

«Die erste Behandlung war katastrophal», erinnert sich Frau Z.* «Die Spritzen haben nicht richtig gewirkt, und der Zahnarzt hat trotzdem weitergemacht. Als ich die Praxis verliess, hatte ich starke Schmerzen, und mein weisses T-Shirt war voller Blut. Man hatte mir nicht einmal ein Tuch auf die Brust gelegt.» Sie habe zu diesem Zeitpunkt aber gedacht, dass die Behandlung wohl zu viel auf einmal war und sich die Schmerzen wieder legen würden. Man habe ihr diesen Zahnarzt empfohlen, weil er günstig sei, erklärt die 63-jährige Patientin. Beim Zahnarzt nur auf die Kosten zu schauen, stellte sich aber als Albtraum heraus.

Dabei hatte alles ganz harmlos angefangen: Frau Z. ging eigentlich zu Zahnarzt S.*, um ihre Teilprothese unterfüttern zu lassen, da diese nicht mehr richtig passte. Doch der Zahnarzt überredete sie, stattdessen Implantate machen zu lassen. Bei einem Implantat wird eine Schraube in den Kieferknochen geschraubt und darauf eine Krone befestigt. S. montierte der Frau zehn Implantate und an sechs weiteren Zähnen Überkronungen für 30 000 Franken ins Gebiss. Seither lebt sie mit Schmerzen und hat auch Mühe mit dem Kauen.

«Es wurde immer schlimmer»

Es folgten weitere Behandlungen über einen Zeitraum von drei Jahren. «Wegen der Schmerzen und weil die Implantate ständig neu befestigt werden mussten, musste ich eine Weile jede Woche vorbeigehen. Der Zahnarzt hat mich jeweils vertröstet: Jetzt sei es dann schon gut. Es wurde aber immer schlimmer.» Vergangenen Oktober wandte sich Frau Z. schliesslich an die Patientenstelle Zentralschweiz (siehe Box). Die Stellenleiterin empfahl ihr einen Fachzahnarzt, der Mitglied der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist. Ausserdem liess man ein Gutachten beim Kantonszahnarzt erstellen. Beide kamen zum Schluss, dass die Zähne der Frau in einem desolaten Zustand seien. Gemäss Barbara Callisaya von der Patientenstelle Zentralschweiz steht im Bericht des Kantonszahnarztes, die Behandlung «grenze an Körperverletzung».

Da der Fachzahnarzt mit der Komplexität des Falls überfordert war, ist die Frau nun an der Uniklinik Zürich in Behandlung. «Die Implantate sind aus einem schlechten Material und ausserdem falsch befestigt. Man kriegt sie fast nicht mehr heraus», sagt Frau Z. Die Kosten für die Instandstellung der ­Zähne werden sich auf bis zu 50 000 Franken belaufen. Ob Frau Z. eine Entschädigung durch die Haftpflichtversicherung des Zahnarztes erhält, steht noch nicht fest. Abgesehen davon belastet sie die schlechte Behandlung auch heute noch psychisch. «Es begleitet mich täglich, und ich kann es nicht vergessen, weil die Schmerzen ständig da sind», sagt Frau Z.

Dramatische Fälle häufen sich

Das ist nicht der einzige Zahnärztepfusch. «Im Moment liegen mir mehrere ähnlich dramatische Fälle aus der Zentralschweiz vor», sagt Barbara Callisaya. Allein im letzten Jahr seien bei ihr 56 Anfragen betreffend Zahnärzte eingegangen. 2013 waren es noch 36. Das sei gemäss ihrer Erfahrung ein extremer Anstieg, sagt Callisaya. Das Problem sei, dass viele Patienten sich von den vermeintlich günstigen Angeboten anlocken liessen. 30 000 Franken für 10 Implantate und 16 Kronen sei im Prinzip zwar wenig «eine zahnerhaltende Massnahme kommt aber meistens günstiger», so Callisaya. «Ganz zu schweigen von den Folgeschäden, die ins Geld gehen.» So viele Implantate bei einem einzelnen Patienten würde gemäss Callisaya kein seriöser Zahnarzt vorschlagen.

Beschwerden gehen bei der Patientenstelle meist wegen ausländischer Zahnärzte ein und praktisch nie wegen ­SSO-Mitgliedern. Bei Letzteren haben Patienten eine einfache Möglichkeit, deren Arbeit zu überprüfen (siehe Kasten). Natürlich arbeiten aber nicht alle ausländischen Zahnärzte schlecht, so Callisaya.

Zahnarzt S. ist deutscher Staatsbürger und betreibt seit 2010 Zahnarztpraxen in Zug und Luzern. Er hat ebenfalls eine Praxis in Deutschland. Im Internet macht er Werbung für günstige Behandlungen. So findet man unter seinem Namen auch ein altes Angebot bei einem Online-Schnäppchenmarkt für einen zahnärztlichen Untersuch 149 statt 429 Franken. Auf der Webseite werden Implantologie und Zahnersatz als seine Spezialgebiete angegeben.

Grosspraxen mit häufigen Wechseln

Der Luzerner Kantonszahnarzt Peter Suter sagt, auch auf seinem Tisch seien in den letzten Jahren einige Fälle gelandet, bei denen schlecht arbeitende Zahnärzte am Werk waren. Das Problem zeige sich seiner Erfahrung nach besonders bei Praxen mit häufig wechselnden Zahnärzten. «Durch den Zuzug von Grosspraxen und zahnärztlichen Zentren mit stetig wechselnden Behandlern ist das Umfeld für die zahnärztliche Arbeit viel aggressiver geworden», so Suter. Deshalb werde mehr Werbung gemacht. «Heilversprechen haben immer eine grosse Anziehungskraft. Seien es nun Zahnarztreisen ins Ausland oder vollmundige Versprechen in Inseraten.» Dies sei in der ganzen Schweiz feststellbar, nicht nur im Kanton Luzern. Ein weiteres Problem sei, dass zugewanderte Zahnärzte bei der Weiterbildung Mängel aufwiesen, sagt Suter. «Ich stelle vermehrt fest, dass die Fortbildung der beanstandeten Behandler lückenhaft, wenn nicht gar fehlend ist.» Barbara Callisaya sagt, viele Zahnärzte aus Grosspraxen würden die Schweiz schon nach kurzer Zeit wieder verlassen. Wenn Patienten Beschwerden einreichen, ­seien sie schon wieder ausser Landes, und ihre Versicherung ist abgelaufen. «In solchen Fällen ist es extrem schwierig, die Zahnärzte zu belangen», so Callisaya.

Praxisbewilligung entzogen

Im Fall von Zahnarzt S. konnte die Patientenstelle jedoch einiges erreichen: Im Januar wurde ihm die Praxisbewilligung durch den Kanton Luzern entzogen. Im Moment darf er nicht weiterpraktizieren. Gemäss Alexander Duss, Leiter Rechtsdienst der kantonalen Dienststelle Gesundheit und Sport, hat S. den Bewilligungsentzug beim Kantonsgericht angefochten. Demnächst werde das Gericht darüber entscheiden, ob S. zumindest bis zum endgültigen Urteil weiterpraktizieren darf.

Für den Bewilligungsentzug sei nicht nur der Fall von Frau Z. ausschlag­gebend gewesen, sondern Verstösse gegen mehrere Berufspflichten und verschiedene Vorfälle, die letztlich zum Verlust der beruflichen Vertrauenswürdigkeit von S. führten, so Duss. «Der Zahnarzt war für die Bevölkerung nicht mehr zumutbar.» Welche Verstösse S. zutage legte, darf Alexander Duss nicht sagen. Es sei wichtig, dass Patienten mit ähnlichen Fällen an die Dienststelle Gesundheit und Sport gelangen, erklärt Duss weiter. «Wir können dafür sorgen, dass nicht noch weitere Patienten zu Schaden kommen.» In den letzten zwei Jahren habe man jedes Jahr einen Bewilligungsentzug vornehmen müssen. «Das ist relativ viel», sagt Duss.

«Sie ziehen von Kanton zu Kanton»

Ein Bewilligungsentzug gilt nur für den betreffenden Kanton. S. könnte theoretisch in einem anderen Kanton wieder eine Praxis eröffnen. Die dortigen Behörden können den Bewilligungsentzug im zentralen Register des Bundes zwar einsehen dies werde aber nicht immer gemacht, sagt Erika Ziltener, Präsidentin Dachverband Schweizerischer Patientenstellen. «Manche Zahnärzte ziehen von Kanton zu Kanton», erklärt sie. Meist erfahre die Patientenstelle erst davon, wenn diese am neuen Ort wieder Schaden angerichtet haben. Im Moment wisse sie von zwei solchen Zahnärzten, sagt Ziltener. «Es ist nötig, dass sich die Kantone besser untereinander absprechen, um diesen Leuten das Handwerk zu legen.» In der ganzen Schweiz sei eine deutliche Zunahme von Anfragen betreffend Zahnärzten festzustellen, so Ziltener.

Keiner Schuld bewusst

Obwohl S. im Moment nicht praktizieren darf, ist er in seiner Luzerner Praxis erreichbar. Bis das Kantonsgericht in etwa einem Monat entschieden habe, dürfe er nach wie vor Patienten behandeln, sagt S. Und: Beim Praxisbewilligungsentzug ginge es nicht um Schäden an Patienten. «Der Entzug basiert auf nicht getätigten AHV-Zahlungen an Angestellte in Zusammenhang mit der Vorgängerpraxis.» Mit seiner früheren Luzerner Praxis ging S. im Frühjahr 2014 Konkurs. Er öffnete die Praxis aber kurz darauf wieder am selben zentralen Standort in Luzern, diesmal unter dem Namen seiner Frau.

Was die Vorwürfe von Frau Z. betrifft, sieht sich S. nicht in der Schuld. «Als Frau Z. zu mir kam, war die Prothese kaputt. Durch die Implantate erhielt sie wieder feste Zähne. Leider haben sich dann Entzündungen gebildet.» Das ­könne vorkommen, so S. «Frau Z. tut mir leid. Ich hätte das gerne selbst in Ordnung gebracht, aber das wollte die Patientenstelle nicht», erklärt S. Um den Fall kümmere sich nun seine Haftpflichtversicherung.